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08. Februar 2024 | Lesezeit: ca. 2 Minuten (286 Wörter)

Tiroler Musikschulgesetz 2024

Das Tiroler Musikschulgesetz wurde am 08.02.2024 vom Tiroler Landtag mehrheitlich beschlossen.

 

In seiner jüngsten Sitzung am 08.02.2024 blickte der Tiroler Landtag auf die Entwicklung der musikalischen Ausbildung in Tirol in den vergangenen Jahren zurück. Vor nun schon mehr als 30 Jahren begann eine vom Land Tirol und den Gemeinden getragene Etablierung eines landesweiten Musikschulsystems, das in Tirol eine qualitativ hochwertige Musikausbildung mit größtmöglicher Breitenwirkung erzielen sollte und im Rückblick auch erzielt hat. Basis dafür bildete das Tiroler Musikschulgesetz
aus dem Jahr 1992, infolgedessen ein landesweites Netzwerk an mittlerweile 27 Landesmusikschulen gescha en wurde. Die derzeit rund 20.000 MusikschülerInnen der Landesmusikschulen werden von ca. 700 sowohl fachlich als auch pädagogisch hochquali zierten Lehrenden unterrichtet. Die jeweiligen Schulstandorte werden von 27 MusikschuldirektorInnen vor Ort fachlich-inhaltlich eigenständig, den demographischen Gegebenheiten entsprechend, sowie in engem Austausch mit den Standortgemeinden bestmöglich geleitet.

Nach 30 Jahren war es nun tatsächlich an der Zeit, die gesetzliche Grundlage der Musikschularbeit zu überarbeiten. Mit der Neuerlassung des Tiroler Musikschulgesetzes wurden daher die bisherigen Zielsetzungen zeitgemäß formuliert und dabei auch der Aspekt der Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen stärker als bisher verankert. Auch das System der Förderung von Musikschulen, deren Träger nicht das Land Tirol ist, wurde angepasst, da sich die Musikschulen in Tirol seit dem Jahr 1992 sowohl zahlenmäßig als auch in organisatorischer und dienstrechtlicher Hinsicht weiterentwickelt haben - bestand doch im Jahr 1992 weder eine ausreichende Zahl an Landesmusikschulen, noch ein einheitliches Dienstrecht für Musiklehrpersonen an Landesmusikschulen. 

Landesrätin Dr. Cornelia Hagele:

„Die Zusammenführung der Gremien Fachbeirat und Musikschulbeirat für die Landesmusikschulen unterstreicht den breiten Konsenses aller Beteiligten für eine qualitativ hochwertige musikalische Ausbildung. Wir werden weiterhin intensiv an Maßnahmen zur Qualitätssicherung arbeiten, um die Landesmusikschulen als unverzichtbare Ausbildungsstätten und attraktive Arbeitsplätze für Musikpädagoginnen und Musikpädagogen zu stärken.“

 

Das Tiroler Musikschulgesetz wurde am 08.02.2024 vom Tiroler Landtag mehrheitlich beschlossen.