Aufgaben Landesmusikdirektion
Sämtliche Zuständigkeiten in der Tiroler Musikausbildung werden innerhalb des Amtes der Tiroler Landesregierung in der Abteilung Landesmusikdirektion zusammengeführt, um Effizienz zu steigern, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Transparenz zu schaffen.
Die Abteilung Landesmusikdirektion nimmt überwiegend Aufgaben in Bezug auf die nachgeordneten Dienststellen – das Tiroler Landeskonservatorium und die 27 Landesmusikschulen wahr. Ganz allgemein hat sie behördliche und fachspezifische Zuständigkeiten, Aufgaben der Vernetzung und fachliche Begleitung und ist für alle finanziellen Angelegenheiten und den rechtlichen Rahmen sowie die Verwaltungskoordination zuständig.
In diesem Sinn fallen in ihren Zuständigkeitsbereich alle allgemeinen Angelegenheiten der Schulorganisation, wie die Erstellung von Organisationsstatuten, Prüfungsordnungen und Schulgeldordnung, Erasmusprogramme, die Ausarbeitung von Kooperationsvereinbarungen mit wichtigen SystempartnerInnen oder die Vertretung des Landes in Kuratorien und LänderexpertInnenkonferenzen.
Als Dienstbehörde ist sie zuständig für die gesamte Personalverwaltung in Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechts für Lehrpersonen an Landesmusikschulen und des Tiroler Landeskonservatoriums. Weiters fallen in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung der große Bereich des Personalmanagements und der Budgetplanung und Budgetkontrolle, wozu neben Angelegenheiten der Dienstaufsicht vor allem Stellenplanung und Stellenbesetzung zählen sowie die Erstellung des sogenannten Jahresvoranschlages, die Verwaltung und Bewirtschaftung aller Finanzpositionen der Landesmusikschulen und des Tiroler Landeskonservatoriums und der Bereich der Projektplanung und Förderung von Gemeindemusikschulen.
Im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit vernetzt die Abteilung Landesmusikdirektion Landesmusikschulen untereinander und mit dem Tiroler Landeskonservatorium sowie mit SystemparnerInnen wie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, der Universität Mozarteum Salzburg und musikalischen Vereinen.
Sie unterstützt fachlich darüber hinaus durch die Ausarbeitung von Standards zur Qualitätssicherung sowie begleitende fachliche Beratung und Fortbildungsangebote.