Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Geschichte

Frühe Anfänge – Private Initiativen 

Im 20. Jahrhundert wurden zuerst in größeren Gemeinden und dann zunehmend auch in kleinen Gemeinden Musikschulen gegründet. Diese schlossen sich ab den 1960er Jahren zu Arbeitsgemeinschaften zusammen und 1982 kam es in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft Tiroler Musikschulen“. 1990 gab es in Tirol bereits über 60 Musikschulen und die Gründung eines einheitlichen Tiroler Musikschulwesens war nicht mehr weit.

Breite musikalische Förderung – Tiroler Musikschulen ab 1992

Mit dem Tiroler Musikschulgesetz wurde am 8. Juli 1992 das Musikschulwesen in Tirol neu geregelt. Wie im Musikschulplan vorgesehen, wurden nach und nach Musikschulen gegründet und bestehende Musikschulen vom Land Tirol als Landesmusikschule aufgenommen. Durch diese gesetzliche Regelung des Tiroler Musikschulwesens im Jahr 1992, wurde die musikalische Ausbildung fest in unserer Gesellschaft verankert. Das Land Tirol und die beteiligten Gemeinden leisten somit einen wichtigen Beitrag zur lebendigen Musikszene in Tirol.

Durchgängiger Modernisierungs- und Qualitätsprozess 

Die nun gesetzlich sichergestellten Rahmenbedingungen für Lehrpersonen und MusikschulleiterInnen sorgen für Lehrpersonen und SchulleiterInnen an Landesmusikschulen mit einer fundierten, akademische Ausbildung. Diese Verbesserung in der Ausbildung sowie die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Lehrpläne führten zu einem deutlichen Qualitätsanstieg im Unterricht. Zudem wurden umfassende Fortbildungsangebote geschaffen, welche neben dem wertvollen Austausch unter den Lehrpersonen, ebenfalls eine Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung fördern. 
Die Errichtung eigener Musikschulen und die Erneuerung bestehender Räumlichkeiten verbesserte zunehmend und wesentlich die Infrastruktur. Musikschulen werden damit verstärkt wahrgenommen und erlangen einen sehr hohen Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein.

Tiroler Musikschulgesetz 2024

Das Tiroler Musikschulgesetz 2024 formuliert nun die bisherigen Zielsetzungen zeitgemäß und verankert dabei auch der Aspekt der Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen stärker als bisher. Auch wird das System der Förderung von Musikschulen, deren Träger nicht das Land Tirol ist, angepasst, da sich die Musikschulen in Tirol seit dem Jahr 1992 sowohl zahlenmäßig als auch in organisatorischer und dienstrechtlicher Hinsicht weiterentwickelt haben.